AGB's Mietbedingungen
1. Vermietung
Die gemieteten Gegenstande bleiben unveräußerliches Eigentum der Firma Abenteuer-Hüpfburg. Der Mieter übernimmt die Hüpfburg im sauberen und funktionstüchtigem Zustand. Bestehende Mängel bzw. Schäden müssen dem Vermieter vor der Inbetriebnahme unverzüglich gemeldet werden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Die Hüpfburg ist mit Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden, starke Verschmutzungen, Diebstahl und auch Zerstörung haftet der Mieter im vollem Umfang. Tiere, Zigaretten, Schmuck, Konfetti, Wasser, Speisen und Getränke sind in/auf der Hüpfburg nicht erlaubt. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden. Die Fa. Abenteuer-Hüpfburg trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, die bei der Benutzung der gemieteten Hüpfburg/en entstanden sind. Der Mieter haftet selbst für Sach-bzw. Personenschäden 2. Zusätzliche Kosten
-Sollte die Hüpfburg stark verschmutzt oder nass zurückgegeben werden, wird je nach Aufwand die Reinigung/Trocknung mit einem Stundensatz von je 25,00€ berechnet. Der Betrag ist per Rechnung oder in bar zu zahlen. Bis zu 5 Werktage nach Rückgabe, kann dieser Betrag von der Fa. Abenteuer-Hüpfburg eingefordert werden. Um Transportschäden zu vermeiden, muss die Hüpfburg in dem dafür vorgesehenen Transportsack zurückgegeben werden. Sollte das nicht geschehen, werden zusätzlich zum Mietpreis 20,00€ berechnet. Der Betrag ist per Rechnung oder in bar zu zahlen. Bis zu 5 Werktage nach Rückgabe, kann dieser Betrag von der Fa. Abenteuer-Hüpfburg eingefordert werden.
-Erfolgt die Rückgabe der Hüpfburg nicht bis spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt, wird pro angefangener 24 Stunden, ab dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt gerechnet. Ein weiterer Tagesmietpreis pro Hüpfburg wird fällig. -Sollten dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe weitere Kosten oder Mietausfälle entstehen, sind diese ebenfalls vom Mieter zu tragen.
-Wird die Hüpfburg während der Mietzeit beschädigt, haftet der Mieter für die Reparaturkosten sowie Ausfallkosten, falls diese anfallen.
-Ebenso haftet der Mieter im vollem Umfang, wenn die Hüpfburg oder das Zubehör entwendet wurde. 3. Aufsichtsperson
Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebes von einem verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtigt werden.
Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Hüpfburg nicht überlastet wird und kein Kind über die seitlichen
Schutzwände klettert, sich daran hängt oder dergleichen mehr.
4. Elektrisches Gebläse
Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Das Gebläse darf nur an einem
feuchtigkeitsgeschützten Verlängerungskabel betrieben werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile angesaugt werden.
5.Aufstellfläche
Vorzugsweise ist eine trockene, ebene, freie Gras- bzw. Rasenfläche zu wählen, wo die Schutzplane ausgebreitet wird. Auf Hartbelägen (Asphalt etc.) muss ein Schutzteppich ausgebreitet werden. Vor dem Ausbreiten des Schutzteppichs ist sicherzustellen, dass die gesamte Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc. ist. Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal gerade weggeht und nicht verdreht ist.
6. Aufblasen
Der gesamte Füllvorgang muss von einer Aufsichtsperson überwacht werden. Während des ganzen Betriebes muss unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Papier, Blätter oder sonstiges den Lufteinlass blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beobachten und zu kontrollieren.
Achtung! Es darf niemand in/auf die Hüpfburg, bevor diese ganz aufgeblasen ist! Selbiges gilt für das Ablassen der Luft. Niemand darf in/auf die Hüpfburg, wenn die Luft abgelassen wird!
7. Sicherheit
Die Hüpfburg darf nicht benutzt werden, solange sie nicht vollständig aufgeblasen ist. Ebenso darf sie nicht benutzt werden, sobald mit dem Ablassen der Luft begonnen wurde. Die Kinder sollten in entsprechende Gruppen eingeteilt werden, sodass nur etwa gleich schwere und gleichaltrige Kinder gleichzeitig hüpfen. Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen und Gegenstände, welche Verletzungen herbeiführen und/oder die Hüpfburg beschädigen können, müssen vor der
Benutzung abgelegt werden. Bei starken Wind oder Regen darf die Hüpfburg nicht benutzt werden. Sie ist im Fall von höherer Gewalt (Feuer, Regen, Sturm o.a.) sofort vom Mieter außer Betrieb zu nehmen und entsprechend (abgebaut) zu sichern. In unmittelbarer Nähe der Hüpfburg/en darf weder geraucht noch ein offenes Feuer
geschürt werden.
Stornierungsbedingungen
Bei schlechtem Wetter (Sturm, Regen, o.ä.) kann bis zur Abholung kostenlos storniert werden. Weitere Gründe behält sich der Vermieter vor.
Tritt Regen, Sturm, oder ähnliches während Ihrer Veranstaltung auf, ist eine Stornierung oder Rückerstattung des
Mietpreises nicht mehr möglich.
9. Haftung
Gefahrübergang und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe der Hüpfburg/en in vollem Umfang auf den Mieter über.
Die Firma Abenteuer-Hüpfburg lehnt jede Inanspruchnahme ab.
Jeder an der Hüpfburg entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg ergeben, soweit diese nicht durch Versicherungen des Eigentümers ersetzt werden. Er stellt Verleiher und Eigentümer insoweit
von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren. Für den ordnungsgemäßen Zustand der Hüpfburg zum Zeitpunkt der Ausleihe ist der Vermieter zuständig.
10. Datenschutz
Alle durch die Firma Abenteuer-Hüpfburg erhobenen persönlichen Informationen aus Mietverträgen und Mitteilungen jeglicher Kommunikationswege werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestummungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. An
die Stelle der Unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher
Betrachtung am nächsten kommt.
12. Zusatzvereinbarungen/Notizen
Mit seiner Unterschrift erkennt der Mieter die o.g. Mietbedingungen an.